Beantragung von Personaldokumenten
Ab sofort sind zur Beantragung von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufige Dokumente) zwingend die Geburts- oder Eheurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Passbild vorzulegen.
Die Gebühr (bar/Kartenzahlung) ist bei Antragstellung zu entrichten.
An- und Ummeldung (Zu-/Umzug)
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden § 17 (1) Bundesmeldegesetz.
Am Tag der Anmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden (§ 23 Absatz 1 BMG):
• Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass; für Kinder, die noch kein Dokument besitzen, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden
• Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) oder
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug/Notarvertrag) bei Einzug in Wohneigentum
Zieht nur ein Sorgeberechtigter mit dem Kind/den Kindern um, ist die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist der Nachweis des Jugendamtes vorzulegen.
Wichtige Formulare: