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Information zur kommunalen Wärmeplanung in Neuensalz

 

Gesetzesgrundlage

Der Bundesrat hat sich am 15. Dezember 2023 abschließend mit dem Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) befasst und das Gesetz gebilligt. Der Bundestag hatte das WPG bereits am 17. November 2023 beschlossen. Das WPG ergänzt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und ist zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Gemäß § 4 "Pflicht zur Wärmeplanung" des WPG werden die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe dieses Gesetzes spätestens bis zu den nachfolgend genannten Zeitpunkten erstellt werden.

1. spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 mehr als 100.000 Einwohnende gemeldet sind, sowie
2. spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 100.000 Einwohnende oder weniger gemeldet sind.

Für die Gemeinde Neuensalz gilt dabei die Frist bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028.

Hinweis:

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird spätestens nach dem 30. Juni 2028 in Städten und Gemeinde wie Neuensalz (bis zu 100.000 Einwohnern) der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien verbindlich.

• Das GEG gilt dabei für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen.
• Für bestehende Gebäude gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Das gilt auch bei Neubauten, die in Baulücken errichtet werden.
• Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt, gilt nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.

Der in Erstellung befindliche Wärmeplan der Gemeinde Neuensalz löst nach dessen Abschluss (voraussichtlich Ende 2024) nicht "automatisch" eine frühere Geltung der Pflichten des GEG aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die zu veröffentlichen ist.

Der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien würde dem Gesetz nach erst dann in Neuensalz vorzeitig verbindlich werden, wenn die Gemeinde Neuensalz bereits vor Mitte 2028 eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage seines Wärmeplans getroffen hat.
Eine vorgezogene Gebietsausweisung ist dabei nicht Gegenstand der aktuellen Planungen.

Zielsetzung

Die Gemeinde Neuensalz hat sich zum Ziel gesetzt, als Grundlage für eine nachhaltigere und effizientere Wärmeversorgung eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Zur Finanzierung wurden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Fördermittel (in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) beantragt und bewilligt.

Mithilfe des kommunalen Wärmeplans soll in Neuensalz der langfristig zu erwartende Wärmebedarf mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt werden. Dies schafft Planungs- und Investitionssicherheit für die Bevölkerung und Unternehmen in unserer Gemeinde.

Ebenso soll mit dem Wärmeplan den lokalen Akteurinnen und Akteuren eine verbindliche Orientierung gegeben werden, in welchem Teil von Neuensalz welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig eingesetzt werden soll. Die kommunale Wärmeplanung gibt hierbei Empfehlungen für Maßnahmen vor, die darauf abzielen, die Wärmeversorgung unabhängiger, nachhaltiger und kosteneffizienter zu gestalten. Weiterhin soll die Wärmeplanung eine Informationsquelle für Bürger und Eigentümer sein. Damit erhalten auch Hauseigentümer mehr Planbarkeit. Ein weiterer Aspekt ist die Standortattraktivität für Gewerbe und Industrie, die mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie ansteigt.

Informationen zur Förderung des Vorhabens im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Projekt: Wärmewende in Neuensalz, Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Förderkennzeichen: 67K26973
Laufzeit: 01.01.2024 – 31.12.2024 (Bewilligungszeitraum)
Beteiligtes Fachbüro:

Tilia GmbH
Inselstraße 31
04103 Leipzig

Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative:

„Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum am Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Kilmaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“


Link zur Website der Nationalen Klimaschutzinitiative:
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat auf seiner Website https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html alle wichtigen Informationen zur kommunalen Wärmeplanung für Sie zusammengefasst.

Projektbeteiligte

In Zusammenarbeit mit den Planungsbüro Tilia GmbH aus Leipzig wird aktuell von der Gemeinde Neuensalz eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet und voraussichtlich bis zum 31.12.2024 fertiggestellt sein. Dabei arbeiten die Stadt Treuen und die Gemeinde Neuensalz eng zusammen, um z. B. auch gemeindeübergreifende Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale in die Untersuchung mit einzubeziehen.

Ablauf der Wärmeplanung

Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden unter anderem die aktuellen Wärmebedarfe und -ressourcen in Neuensalz erfasst und bewertet. Bei der Potenzialanalyse werden die vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien und zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme ermittelt. Dabei werden bekannte (räumliche, technische, rechtliche und wirtschaftliche) Restriktionen berücksichtigt. Im Zielszenario wird die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung beschrieben. Anschließend wird für das beplante Gebiet aufgezeigt, aus welchen Elementen eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien bestehen kann und welche Teilgebiete für ein Wärmenetz oder eher für die dezentrale Wärmeversorgung geeignet sind. In der Umsetzungsstrategie werden auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse Umsetzungsmaßnahmen für die lokale Wärmewende entwickelt.

Die Bestandsanalyse wurde in der Stadtratssitzung am 24.06.2024 öffentlich vorgestellt. Die öffentliche Ergebnisvorstellung der Potenzialanalyse fand am 23.09.2024 in der Stadtratssitzung statt.

Information und Beteiligung

Die Bürgerinnen und Bürger von Neuensalz sowie weitere Akteure werden regelmäßig über unterschiedliche Formate (z. B. öffentliche Ratssitzungen, Gewerbestammtisch, Einzelgespräche) über den Stand der kommunalen Wärmeplanung informiert und aktiv in den Planungsprozess einbezogen.
Eine öffentliche Beteiligung, bei der Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den einzelnen Bausteinen von allen Beteiligten eingereicht werden können, erfolgt unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/

Darüber hinaus werden die Ergebnisse der einzelnen Bausteine der kommunalen Wärmeplanung nachfolgend öffentlich bekannt gegeben.

Bausteine

• Bestandsanalyse

Die Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung wurde von März bis Mai 2024 erstellt. In diesem Zuge wurden grundlegende Daten zu Gebäudegrundrissen und Gebäudenutzung bereitgestellt.

Weiterhin wurden von der MITNETZ und der EnviaM Daten zum Erdgasverbrauch und dem Wärmeverbrauch aus Wärmenetzen anonymisiert zur Verfügung gestellt, ebenso wurden anonymisierte Informationen zu den Stromnetzen auf Hoch- und Mittelspannungsebene einschließlich der Umspannstationen auf Mittelspannung und Niederspannung bereitgestellt. Darüber hinaus haben ansässige Gewerbetreibende in der Gemeinde Neuensalz ihre Unterstützung angeboten, Daten zum Abwärmepotenzial und weitere Informationen zur Datenerhebung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung bereit zu stellen.

Aus diesen Ergebnissen konnten die aktuellen Wärmebedarfe und die genutzten Energieträger im Gemeindegebiet Neuensalz ermittelt und ausgewertet werden. Die Ergebnisse wurden in der Gemeinderatssitzung am 24.06.2024 öffentlich vorgetragen.

Die Ergebnisse dieses Bausteins sind:

o Kartographische Darstellung und statistische Auswertung von Gebäude- und Siedlungstypen unter anderem nach Baualtersklassen
o Erhebung und Auswertung des Wärmeverbrauchs / -bedarfs
o Kartographische Darstellung und statistische Auswertung der Beheizungsstruktur von Wohn- und Nichtwohngebäuden
o Darstellung der Wärmeinfrastruktur (z. B. Gas- und Wärmenetze)
o Schätzung einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Energieträgern

Öffentliche Beteiligung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ im Zeitraum von 02.10.2024 bis 03.11.2024.

• Potenzialanalyse

Die Ergebnisse der Potenzialanalyse wurden in der Gemeinderatssitzung am 23.09.2024 öffentlich vorgestellt (Erstellungszeitraum von Mai 2024-Juli 2024). Bei der Potenzialanalyse wurden folgende Inhalte ermittelt:
o Bilanzierung und Darstellung von Einsparpotenzialen im Wärmebereich über alle Sektoren
o Ermittlung des zukünftigen Wärmebedarfs für verschiedene Gebäudeklassen mit abgestimmten Sanierungsraten und Sanierungstiefen
o Kartographische Abbildung und Berechnung des Solar-, Wind-, Wasser- und Wasserstoffpotenzials
o Identifizierung des lokalen Biomassepotenzials
o Identifizierung von Geothermiegebieten, einschließlich Grubenwassergeothermie
o Bilanzierung von Potenzialen zur thermischen Nutzung der Gewässer im Gemeindegebiet (Seethermie)
o Bilanzierung von Potenzialen der Gewinnung von Wärme aus Abwasserkanälen
o Einsparung durch Gebäudesanierungen
o Erhebung von Potenzialen zur Wärmegewinnung aus Kläranlagen
o Darstellung von effizienten Einsatzmöglichkeiten von Luftwärmepumpen
o Ermittlung des Potenzials an industrieller Abwärme und Abwärme aus KWK-Anlagen

Öffentliche Beteiligung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ im Zeitraum von 02.10.2024 bis 03.11.2024.

• Zielszenarien und Entwicklungspfade

Die Erarbeitung der Zielszenarien und Entwicklungspfaden wird voraussichtlich bis Mitte November 2024 abgeschlossen sein.

Die erwarteten Ergebnisse dieses Bausteins sind:

o Erarbeitung von Szenarien zur Entwicklung des Wärmebedarfs im Gemeindegebiet Neuensalz
o Erstellung von Szenarien zur klimaneutralen Wärmeversorgung in Neuensalz unter abgestimmten Annahmen sowie Berücksichtigung von bestehenden Vorarbeiten
o Zonierung des Stadtgebiets und gebietsscharfe Betrachtung der verschiedenen Wärmeversorgungsoptionen
o Kartographische und tabellarische Auswertung der Ergebnisse
o Dokumentation der Methodik und Ergebnisse im Endbericht

Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Die Prüfung erfolgt zu Beginn der Szenarienanalyse. Das Ziel ist die Identifizierung von Gebieten, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung mit einem Wärmenetz oder einem Wasserstoffnetz eignen.

• Strategie und Maßnahmen zur Umsetzung
Die Strategie und konkreten Maßnahmen sind eng mit den Zielszenarien und Entwicklungspfaden verbunden und werden voraussichtlich bis Ende 2024 vorliegen.

Die erwarteten Ergebnisse dieses Bausteins sind:

o Erarbeitung von klimaneutralen Wärmeversorgungsvarianten für zwei bis drei Fokusgebiete, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind
o Abstimmung eines Maßnahmenkataloges für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung mit kurz- und langfristigen Maßnahmen

Die Ergebnisse für die Stadt Treuen sind auf der Internetseite www.treuen.de

 
 
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